INWONERS KEULEN EN BONN HEBBEN ZELFDE PROBLEMEN ALS NOORDRAND, BEPERKING NACHTLAWAAI HOOFDPUNT

 

FEBRUARI 2003

 

Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln / Bonn e. V.

Gesamtvorstand * Geschäftsstelle: Forststr. 141, 51107 Köln, Tel./Fax 0221/865646

e-mail: Laermschutzg.FH.Koeln-Bonn.eV@t-online.de

 

http://www.fluglaerm.de/

 

Die Situation am Flughafen Köln/Bonn

 

Die Passagierzahlen am Flughafen Köln/Bonn sind 2002 nochmals um knapp 6% gesunken, nämlich von 5.8 auf 5.47 Mio. Dieses ist einer der stärkeren Rückgänge im Vergleich aller deutschen Flughäfen. Auch die Anzahl der Flugbewegungen hat um etwa 7,5 % abgenommen und sank von 150.000 auf etwa 139.000 (in 2003). Das Luftfrachtaufkommen ist hingegen im Vorjahr um ca. 12 % gestiegen.

 

Die Anzahl der Nachtflüge ist im Jahr 2002 ebenfalls um ca. 8% wahrscheinlich auf unter 36.000 gesunken. Endgültiges können wir allerdings erst sagen, wenn wir auch die Zahlen für das letzte Jahresquartal 2002 erhalten. Ursächlich waren insbesondere konjunkturelle Einflüsse, vereinzelt wurden im Frachtverkehr auch zwei oder drei Einzelflüge zu unterschiedlichen Destinationen zu einem Flug mit einem größeren Flugzeug-muster zusammen gelegt. Insgesamt gab es - wie von uns immer wieder gefordert - einen starken Rückgang bei den bislang verwendeten Propellerflugzeugen (z. B. Fokker27).

 

Seit November 2002 sind nur noch Flugzeuge der sog. "Bonusliste" für den Nachtflug zugelassen, weshalb die fünf noch bis zuletzt von DHL eingesetzten "unechten", mit Hushkits (Schalldämpfern) ausgestatteten Kapitel 3-Flugzeuge durch modernere Maschinen ersetzt werden mussten. Damit ist die Fluglärmprob-lematik jedoch keinesfalls behoben. Zwar ist durch den Rückgang der Flugbewegungen und die Herausnahme der lauten Hushkit-Maschinen Ende des Jahres 2002 in der Nacht ein relatives "Lärm-minimum" entstanden, es ist aber zu befürchten, dass ein erneutes Ansteigen der Nachtflugbewegungen und der vermehrte Einsatz größerer Flugzeuge den Nachtfluglärm wieder ansteigen lassen.

 

Gerangel um die Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn

 

Noch immer hat die Landesregierung zwei Maßnahmen aus ihrem "22-Punkte-Programm" von 1996 nicht umgesetzt:

 

    * ein Nachtflugverbot für Strahlflugzeuge im Frachtverkehr von mehr als 340 t Abfluggewicht und

 

    * eine Kernruhezeit im Passagierflugverkehr zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr.

 

Auch die Empfehlung der Europäischen Kommission, ersatzweise Beschränkungsmaßnahmen einzuführen, die sich am wirklichen Lärm der Flugzeuge orientieren, wurden vom NRW-Verkehrsministerium blockiert. In der aktuellen Nachtflugregelung von 1997 ist vorgesehen, dass erstmals im Jahr 2000 geprüft werden soll, ob sich der Nachtfluglärm signifikant verringert habe. Sollte dies nicht der Fall sein, seien zusätzliche aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Zugrunde gelegt werden sollte die Größe des Nachtschutzgebietes, in dem 6 und mehr Fluglärmereignisse mit Maximalpegeln (LASmax) von 75 dB(A) oder größer auftreten.

 

Gespräche mit dem AR-Vorsitzenden der Flughafengesellschaft und dem Kölner OB

 

Im Oktober und November des Vorjahres haben Vertreter der Lärmschutzgemeinschaft Gespräche mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Flughafengesellschaft Laepple und dem Kölner OB Schramma geführt. Mit dem AR-Vorsitzenden Laepple haben wir insbesondere die Problematik der Billigflieger erörtert. Außerdem wurde er von uns gebeten darauf hinzuwirken, dass der Flughafen künftig eine Öffentlichkeitsarbeit betreibt - wozu insbesondere auch das Lärmbeschwerdemanagement gehört - die nicht mehr gegen die Anwohner gerichtet ist. Die zugesagte turnusmäßige Fortsetzung der Gespräche soll auch dazu dienen, dass den Entscheidungsträgern künftig weitgehend ungefilterte Informationen über die Nachtflugsituation vor Ort vermittelt werden.

 

Mit dem Kölner OB haben wir die aktuelle Nachtflugsituation diskutiert und ihn auf die nicht realisierten Nachtflugbeschränkungen hingewiesen. Die Stadt Köln ist als einer der drei großen Anteilseigner in der Pflicht, weil es parallel zu den Beschlüssen des Landtags nahezu gleichlautende Beschlüsse des Rates gibt. Es wurde abermals deutlich, dass einige der Entscheidungsträger über das wirkliche Ausmaß des Nachtfluges nicht informiert sind. Mit dem Kölner OB und leitenden Beamten aus der Stadtverwaltung haben wir vereinbart, anhand der Frankfurter und Münchener Nachtflugregelungen einen Einstieg in Lärmobergrenzen und die Lärmkontingentierung zu suchen. Dabei werden die Flugzeuge anhand ihres wirklich erzeugten Lärms mit Punkten klassifiziert (0.5 - 16) und Kontingent-Obergrenzen für die Sommer- bzw. Winterflugpläne festgelegt. In München unterliegt der Luftverkehr zwischen 0 und 5 Uhr zudem speziellen Bewegungs-/Lärmobergrenzen und in Frankfurt besteht ein Landeverbot zwischen 1 und 4 Uhr.